„Gerade in unseren Zeiten ist die Stärkung von Mitwirkungsrechten ein wichtiger Beitrag zur Ausgestaltung unserer demokratischen Grundordnung“, so Schulabteilungsleiter Dr. Christopher Haep. „Wir stärken damit das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft, fokussieren Demokratiebildung an unseren Schulen und üben Partizipation und Mitgestaltung aus und ein. Schülerinnen und Schüler erfahren sich so als selbstwirksam. Die Gestaltung von Partizipation ist in dieser Form auch ein Ausdruck gelebter Synodalität in unserem Erzbistum.“
Die wichtigsten Neuerungen des Schulgesetzes im Bereich der Schülerpartizipation umfassen eine deutliche Ausweitung der Mitsprache- und Beteiligungsrechte in zahlreichen Gremien. So können Schülerinnen und Schüler bereits ab Klasse 3 Klassensprecherinnen und Klassensprecher wählen und werden ab Klasse 4 in Klassenkonferenzen einbezogen. Auch im neuen Ganztagsausschuss sowie in Fachkonferenzen wirken künftig Schülervertreter mit, und der Schülerrat erhält ein klar erweitertes Aufgabenprofil – inklusive Antrags-, Anhörungs- und Beschwerderechten sowie der Möglichkeit, Anliegen direkt an die Schulkonferenz heranzutragen. Auf schulübergreifender Ebene wird die Gesamtschülervertretung deutlich gestärkt: Neben den Schülersprecherteams entsendet jede Schule nun zusätzlich ein Mitglied aus dem eigenen Schülerrat. Die GSV berät künftig zu pädagogischen und organisatorischen Themen, repräsentiert die Schülerschaft nach außen und wirkt aktiv an der Evaluation des neuen Schulgesetzes mit.
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Dr. Christopher Haep, Leiter der Abteilung Schule und Hochschule im Erzbistum Hamburg, mit dem neuen Sprecherteam der Gesamtschülervertretung: Paul Feddersen und Chloe Müller (Sophie-Barat-Schule), Frederik Lesaar (Sankt-Ansgar-Schule) sowie den Grundschülern Felix (Katholische Schule St. Elisabeth Bergedorf) und Alexandru (Katholische Schule Am Weiher).


